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Ratgeber Spielbank: was Sie vor dem Besuch wissen sollten

Tronc in der Spielbank: was mit dem Trinkgeld passiert

Der Tronc ist der Behälter, in den Trinkgelder in der Spielbank kommen. In allen 15 Bundesländern mit Spielbank enthält das Landesrecht eine Regel zum Tronc. Die Normen habe ich am 01.10.2026 in den Gesetzestexten nachgelesen.

Tronc-Regel je Bundesland

Tronc-Regel je Bundesland (Stand 01.10.2026)
Land Rechtsgrundlage Regel laut Landesrecht
Baden-Württemberg § 35 Abs. 1 LGlüG Annahmeverbot für Trinkgelder außer über den Tronc
Bayern Art. 8 Abs. 1 SpielbG Annahme von Zuwendungen nur über den Tronc zulässig
Berlin § 11 Abs. 1 und 2 SpBG Annahmeverbot für Trinkgelder außer über besondere Behälter
Brandenburg § 11 Abs. 11 SpielbG Tronc-Aufkommen: Landesanteil per Rechtsverordnung
Bremen § 10 Abs. 1 und 2 SpielbG HB Trinkgeldverbot, Zuwendungen nur über besonders aufgestellte Behälter (Tronc)
Hamburg § 4 Abs. 1 Satz 1 SpielbkG HA Zuwendungen an die Spielbank oder das Personal verboten, außer sie werden unverzüglich den Tronc-Behältern zugeführt
Hessen § 14 Abs. 1 HSpielbOCG Zuwendungen an den Tronc, Troncabgabe
Mecklenburg-Vorpommern § 12 SpbG M-V Zuwendungen gehören in die Tronc-Behälter
Niedersachsen § 9 Abs. 1 Satz 1 NSpielbG Zuwendungen unverzüglich in die Tronc-Behälter
Nordrhein-Westfalen § 22 SpielbG NRW Trinkgeldverbot; Zuwendungen an den Tronc
Rheinland-Pfalz § 10a Abs. 1 Satz 1 SpielbkG RP Zuwendungen an das Personal sind den Behältern (Tronc) zuzuführen
Saarland § 16 SpielbG-Saar Trinkgeldverbot, Zuwendungen nur über Tronc-Einrichtungen
Sachsen § 14 Satz 1 und 2 SächsSpielbG Trinkgeldverbot, Zuwendungen nur über Tronc-Behälter
Sachsen-Anhalt § 14 Abs. 1 Satz 1 SpielbG LSA Zuwendungen unverzüglich den Tronc-Behältern zuzuführen
Schleswig-Holstein § 6 Abs. 1 SpielbG SH Zuwendungen unverzüglich den Tronc-Behältern zuzuführen

Wortlaut aus drei Landesgesetzen

  • Baden-Württemberg: Annahmeverbot für Trinkgelder außer über den Tronc (§ 35 Abs. 1 LGlüG): „Die in einer Spielbank als Spieltechniker beziehungsweise Spieltechnikerin oder als Kassierer beziehungsweise Kassiererin beschäftigten Personen dürfen von den die Spielbank besuchenden Personen keine Geschenke, Trinkgelder oder ähnliche Zuwendungen annehmen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre berufliche Tätigkeit gemacht werden. Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind nur zulässig, wenn sie den dafür aufgestellten Behältern zugeführt werden (Tronc).“.
  • Bayern: Annahme von Zuwendungen nur über den Tronc zulässig (Art. 8 Abs. 1 SpielbG): „Das in einer Spielbank beschäftigte spieltechnische Personal darf von den Besuchenden der Spielbank keine Zuwendungen annehmen, die ihm mit Rücksicht auf seine berufliche Tätigkeit gemacht werden. Zuwendungen im Sinn des Satzes 1 sind nur zulässig, wenn sie den dafür aufgestellten Behältern (Tronc) zugeführt werden.“.
  • Berlin: Annahmeverbot für Trinkgelder außer über besondere Behälter (§ 11 Abs. 1 und 2 SpBG): „Den bei einer Spielbank beschäftigten Personen ist die Annahme von Geschenken oder ähnlichen Zuwendungen, die ihnen mit Rücksicht auf ihre berufliche Tätigkeit gemacht werden, insbesondere die Annahme von Trinkgeldern, verboten. (2) Dieses Verbot betrifft solche Zuwendungen nicht, die von Besuchern einer Spielbank den bei der Spielbank beschäftigten Personen für die Gesamtheit oder bestimmte Teile der Belegschaft oder für die Spielbank oder ohne ersichtliche Zweckbestimmung gegeben“ ….

Häufige Fragen zum Tronc

Was ist der Tronc in der Spielbank?

Der Behälter für Trinkgelder und andere Zuwendungen der Gäste. Die Regel je Land steht in der Tabelle.

Wo steht die Tronc-Regel?

Im Landesrecht über Spielbanken, je Land in einem eigenen Gesetz; Gesetz und Paragraf je Land stehen in der Tabelle.

Weiter im Verzeichnis

Öffnungszeiten und Eintritt jedes Hauses stehen im Verzeichnis der Spielbanken. Weitere Fragen zum Besuch beantworten alle Ratgeber, Ratgeber Einlass und Mindestalter und Ratgeber Dresscode.