Spielerschutz und Hilfe
Glücksspiel kann süchtig machen. Auf dieser Seite stehen Hilfe-Angebote und die Regeln zur Sperre; eine Anzeige steht auf dieser Seite nicht.
Hilfe bei Glücksspielproblemen
- Anonyme und kostenlose Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00.
- Informationen und Hilfe: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), www.bioeg.de.
- Selbsttest im Internet: check-dein-spiel.de des BIÖG.
Sperre
- Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2021).
- Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre auch bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle möglich (§ 8a Abs. 2 GlüStV 2021).
- Stellen eines Sperrantrags und Antrag auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei (§ 8c Satz 2 GlüStV 2021).
Dauer, Aufhebung und Abgleich am Eingang erklärt der Ratgeber Sperre in der Spielbank.
Jugendschutz
Spielbanken lassen Gäste erst ab 18 oder 21 Jahren ein, je nach Bundesland; die Regeln stehen im Ratgeber Einlass und Mindestalter.