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Werbehinweis

Der Vergleich, die dazugehörigen Informationen und die Leistungen der nachfolgend aufgeführten Anbieter mit einer deutschen Lizenz nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) erfolgen unter Beachtung der Grundsätze der Nichtirreführung und der Transparenz. Für alle hier aufgeführten Angebote gelten die jeweiligen Bedingungen des einzelnen Anbieters. In den meisten Fällen richten sich Angebote, Aktionen und Boni ausschließlich an Neukunden. Alle Bonusangebote nennen den höchstmöglichen Betrag; der tatsächliche Bonusbetrag richtet sich nach der Höhe der Einzahlung. Die vollständigen Bedingungen entnehmen Sie der Website des jeweiligen Anbieters. Der Zugang zu den Websites der Anbieter ist erst ab 18 Jahren gestattet. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen und Hilfe unter www.bioeg.de.

spielcasinos.com

Spielerschutz und Hilfe

Glücksspiel kann süchtig machen. Auf dieser Seite stehen Hilfe-Angebote und die Regeln zur Sperre; eine Anzeige steht auf dieser Seite nicht.

Hilfe bei Glücksspielproblemen

  • Anonyme und kostenlose Telefonberatung zur Glücksspielsucht: 0800 1 37 27 00.
  • Informationen und Hilfe: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), www.bioeg.de.
  • Selbsttest im Internet: check-dein-spiel.de des BIÖG.

Sperre

  • Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 GlüStV 2021).
  • Antrag auf Selbst- oder Fremdsperre auch bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Stelle möglich (§ 8a Abs. 2 GlüStV 2021).
  • Stellen eines Sperrantrags und Antrag auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei (§ 8c Satz 2 GlüStV 2021).

Dauer, Aufhebung und Abgleich am Eingang erklärt der Ratgeber Sperre in der Spielbank.

Jugendschutz

Spielbanken lassen Gäste erst ab 18 oder 21 Jahren ein, je nach Bundesland; die Regeln stehen im Ratgeber Einlass und Mindestalter.